5. Mit Bauentscheid vom 28. März 2024 erteilte die Gemeinde hinsichtlich des Ersatzes des Balkongeländers den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Sie forderte die Bauherrschaft auf, das neue Balkongeländer in einer neutralen Farbe auszuführen. Die Anpassung der Farbgebung habe bis am 28. Juni 2024 zu erfolgen; vor der Ausführung sei der Gemeinde ein Farbmuster vorzulegen. Gleichzeitig drohte die Gemeinde die Ersatzvornahme unter Kostenfolge bei Nichtbefolgung an.