Hinsichtlich der Befensterung und der Installation der Sonnenstoren meldete die Fachbehörde keine Bedenken an. Sie beurteilte die Farbgebung des neuen Balkongeländers jedoch als nicht bewilligungsfähig und hielt fest, für das neue Geländer müsse aus Sicht des Denkmal- und Ortsbildschutzes eine neutralere Farbe (beige oder grau) gewählt werden, damit es sich in das Erscheinungsbild des Ortes besser einfügen könne.