4. Mit dem Zustellen des Verfahrensprogrammes vom 18. Oktober 2023 wurde die Bauherrschaft über den Beizug der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) informiert. Mit Fachbericht vom 16. November 2023 nahm diese Stellung zum Bauprojekt und hielt fest, die geplanten baulichen Veränderungen würden zwar kein Baudenkmal direkt betreffen, es handle sich jedoch um eine Liegenschaft in der Baugruppe A, welche sich in der Nahumgebung der schützenswerten Bauten D.________ G.________ und G.________a befinde. Hinsichtlich der Befensterung und der Installation der Sonnenstoren meldete die Fachbehörde keine Bedenken an.