gierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 3. April 2024 Je ein Satz der Projektänderungspläne geht an die Beschwerdegegnerin, die Kommission Hochbau/Planung der Gemeinde Grindelwald und an das Regierungsstatthalteramt Interla- ken-Oberhasli. Im Übrigen wird der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Ober- hasli vom 3. April 2024 bestätigt. 3. Dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von je CHF 1000.- auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.