Gemäss dem vom Beschwerdeführer eingereichten Situationsplan, auf welchem die Laderampe an der E.________strasse 20 eingezeichnet ist, beträgt die minimale Durchfahrtsbreite zwischen der E.________strasse 18 und der Laderampe der E.________strasse 20 aktuell 3.02 m. Durch die Isolierung würde die Durchgangsbreite um rund 14 cm schmaler. Wie auf den Fotos in der Beilage der Beschwerde ersichtlich ist, ist die Zufahrt zur Laderampe an der E.________strasse 20 bereits heute für grössere Fahrzeuge nicht einfach. Mit einem normalen Personenwagen ist