5/9 BVD 110/2024/55 4. Wegrecht a) Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, die grundbuchrechtlich zugesicherte Dienstbarkeit (Wegrecht) dürfe durch die Aussenisolation nicht weiter eingeschränkt werden. Die notwendige Wegbreite für eine ordnungsgemässe Feuerwehrzufahrt werden schon heute unterschritten und sie werde durch die Aussendämmung weiter eingeschränkt.