An dieser Fassade wird aber für den neuen Wohnraum im Erdgeschoss gemäss Projektänderung kein Fenster erstellt. Zusätzliche Immissionen für die Nachbarparzelle durch Licht oder Lärm gibt es auf der Nordseite somit nicht. Zwar wird für den neuen Wohnraum im Erdgeschoss an der Ostfassade ein zusätzliches Fenster erstellt, dass sich im Grenzabstand befindet. Allfällige Emissionen aus diesem Fenster auf der Ostseite, wie Licht und Geräusche, können sich auf die nördlich über Eck gelegene Parzelle kaum auswirken.