Ein Gebäude, das zu nahe an der Nachbargrenze steht, darf daher nicht aufgestockt werden; dies würde die Rechtswidrigkeit verstärken. Innere Umbauten und rückwärtige Erweiterungen sind hingegen mit der Besitzstandsgarantie grundsätzlich vereinbar.8 Zu prüfen ist im Einzelfall, ob es zu zusätzlichen Störungen für die Nachbarn kommen kann.