Flächengleich über dem Erdgeschoss würden sich der Jugendraum (ehemalige Schulküche) sowie zwei weitere Wohngeschosse befinden. Es erfolge keine Aufstockung und es würden keine zusätzlichen Dachaufbauten erstellt. Durch den Einbau einer Wohnung im Erdgeschoss würden die Aussenmasse, die Gebäudehöhe sowie die Geschos- 4 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 32-32d N. 13c