Der potentiell negative Einfluss sei nicht gegeben. Bei einer allfälligen Wiederaufnahme des Käsereibetriebs wäre der negative Einfluss eher auf die neu zu erstellende Wohnung vorhanden. Es könne eventualiter auf den Einbau der zwei Fenster auf der Nordseite verzichtet werden, um eine potentiell mögliche Lärmbeeinträchtigung auf Seiten des Beschwerdeführers zu minimieren, da durch eine geringfügige Vergrösserung der Fenster auf der Ostseite die erforderlichen Fensterflächen eingehalten werden könnten. Flächengleich über dem Erdgeschoss würden sich der Jugendraum (ehemalige Schulküche) sowie zwei weitere Wohngeschosse befinden.