Das Rechtsamt gehe davon aus, dass mit dem Einbau von zusätzlichen Fenstern an der Nord- und an der Ostfassade innerhalb des Grenzabstands die Rechtswidrigkeit gegenüber der Parzelle Grindelwald Grundbuchblatt Nr. G.________ verstärkt werde, da der Einbau der Fenster und die Erstellung der Wohnung mit einer intensiveren Nutzung und allfälligen zusätzlichen Störungen einhergehen könnten. 5. Die Beschwerdegegnerin reichte am 12. Juli 2024 eine Projektänderung ein und verzichtete damit auf die neuen Fenster an der Nordfassade der neu geplanten Wohnung im Erdgeschoss.