schreitung des Grenzabstandes, er habe dafür kein Näherbaurecht erteilt und die geplante Aussenisolation schränke das grundbuchlich zugesicherte Wegrecht weiter ein. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz beantragen die Abweisung der Beschwerde.