2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 25. April 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung und/oder die Neubeurteilung der erteilten Baubewilligung vom 3. April 2024. Er macht insbesondere geltend, die Nutzungsänderung und die zusätzliche Befensterung verstärkten die Rechtswidrigkeit der Unter- 1/9 BVD 110/2024/55