2. Der Beschwerdegegner hat den begonnenen Anbau innert zwei Monaten nach Rechtskraft des Entscheids der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern vollständig zurückzubauen. Führt der Beschwerdegegner den Rückbau nicht innert Frist aus, lässt die Baupolizeibehörde diesen auf seine Kosten durch Dritte vornehmen. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.