Dazu ist dem Beschwerdegegner eine Frist von zwei Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids anzusetzen. Führt der Beschwerdegegner den Rückbau nicht innert Frist aus, lässt die Baupolizeibehörde diesen auf seine Kosten durch Dritte vornehmen (Art. 47 Abs. 1 Bau). 8. Verfahrenskosten