c) Es besteht ein grosses öffentliches Interesse an der Einhaltung der UeO als Teil der baurechtlichen Ordnung. Geeignet ist einzig der vollständige Rückbau des begonnenen Anbaus. Nicht davon betroffen ist aufgrund der fehlenden Baubewilligungspflicht die allenfalls vergrösserte Terrasse. 35 Um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen, ist die Entfernung des Anbaus erforderlich. Die zu erwartenden Kosten bzw. Nachteile der Wiederherstellung sind angesichts der fehlenden Gutgläubigkeit auch zumutbar. Ein Rückbau erweist sich damit als verhältnismässig. Dazu ist dem Beschwerdegegner eine Frist von zwei Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids anzusetzen.