_» vom 21. Dezember 2011 näher erläutert (vgl. Ziffer 4.1). Damit bestehen vorliegend keine triftigen Gründe, vom Wortlaut der Bestimmung abzuweichen. Vielmehr zeigen diese Erwägungen, dass der Wortlaut den wahren Sinn der Bestimmungen wiedergibt.