6 Bei den Baufeldern T1 und T2 dürfen die Baulinien für Hauptbauten durch folgende An- und Nebenbauten überschritten werden: a) Nordwestfassaden T1 und T2 - Vordächer zum Schutz der Hauseingänge bis 4,00 m b) Südostfassaden T1 und T2 - Vordächer zum Schutz der Hauseingänge bis 4,00 m - Gedeckte Gartensitzplätze, pergolaartige Vorbauten, in der Höhe des jeweiligen Fassadenteils angeordnete Wintergärten bis maximal 3,00 m - erkerartige Vorbauten bis 1,20 m c) Nordostfassaden T1 und T2 sowie Südwestfassade T2: - Kleinere Balkone bis 1,50 m - erkerartige Vorbauten bis 1,20 m 8