Der Beschwerdegegner bringt vor, der Anbau befinde sich innerhalb des Baufeldes und die Grenzabstände seien eingehalten. Es seien zudem schon mehrere Umbauten bewilligt und ausgeführt worden (Pool, blickdichter Zaun, Terrassenvergrösserung). Er verlange Rechtsgleichheit. Weiter reichte er in seiner Eingabe vom 25. August 2024 Fotos ein, gemäss welchen der Anbau nicht zu sehen sei, da er praktisch vollständig hinter der Hecke verschwinde. Mit Schreiben vom 1. November 2024 bringt er zudem vor, bereits mehrere Stockwerkeigentümer hätten gemäss