a) Der Beschwerdegegner hat den Anbau auf der bestehenden Terrasse seiner Stockwerkeinheit an der Nordwestfassade gebaut. Gemäss den handschriftlichen, nicht massstabgetreuen Angaben auf dem Situationsplan befindet sich der Anbau von 2 m Breite und 7 m Länge im Rücksprung der Fassade, wobei der Abstand von der Hausecke 7 m beträgt. Der Beschwerdegegner und die Gemeinde bringen vor, der Anbau befinde sich innerhalb der Baulinie für Hauptbauten des Baufeldes T2. Ob dies zutrifft, ist nicht vollständig klar (vgl. Ziffer 4 oben). Im Bereich, in welchem der umstrittene Anbau steht, folgt an die «Baulinie Hauptbaute» eine gemeinschaftliche Grünfläche.