Die Gemeinde legt im Beschwerdeverfahren einen Situationsplan vom 29. Mai 2009 vor, auf welchem ersichtlich ist, dass der Rücksprung an der Nordwestfassade 2 m breit und 32.26 m lang ist. Da der Überbauungsplan an der Nordwestfassade keinen Rücksprung vorsieht, schliesst die Gemeinde daraus, dass das Baufeld auf dieser Fläche nicht ganz ausgenützt wurde und sich der 2 m breite Anbau im Baufeld befindet. Diese Argumentation wäre dann schlüssig, wenn im Situationsplan vom 29. Mai 2009 die Baulinie eingezeichnet oder der Überbauungsplan vermasst wäre.