Verbindlich festgelegt werden viel mehr verschiedene Baufelder mit Baulinien für Haupt- und Nebenbauten samt der darin zulässigen Nutzung. Die Lage der Baufelder ist nicht ohne weiteres feststellbar, da die entsprechenden Vermassungen im Überbauungsplan teilweise fehlen. Grundsätzlich sollten daher die Baulinien gemäss UeO vom Geometer auf den Situationsplan übertragen werden, wie dies Art. 13 Abs. 1 Bst. h BewD ausdrücklich verlangt. Die Gemeinde legt im Beschwerdeverfahren einen Situationsplan vom 29. Mai 2009 vor, auf welchem ersichtlich ist, dass der Rücksprung an der Nordwestfassade 2 m breit und 32.26 m lang ist.