und Projektpläne darzustellen.20 Der Situationsplan soll insbesondere Aufschluss geben über Lage und Grundfläche des Bauvorhabens mit den zugehörigen Zahlenangaben (vgl. Art. 13 Abs. 1 Bst. f BewD). Zudem sind insbesondere die in den bestehenden oder öffentlich aufgelegten Überbauungsplänen eingezeichneten Baulinien und Baubereiche einzutragen (Art. 13 Abs. 1 Bst. h BewD). In der UeO werden weder Grenz- und Gebäudeabstände noch Gebäudelängen oder - breiten vorgeschrieben. Verbindlich festgelegt werden viel mehr verschiedene Baufelder mit Baulinien für Haupt- und Nebenbauten samt der darin zulässigen Nutzung.