b) Das Baugesuch hat das Bauvorhaben in allen für die Beurteilung wesentlichen Punkten zu beschreiben. Lage, Einordnung, Gestaltung und Konstruktion sind zudem durch Situationsplan 18 Vorakten Gemeinde pag. 38 19 Vorakten Gemeinde pag. 45 ff. 6/14 BVD 110/2024/54