Ein Streifen in den Massen 2 m x 32.26 m sei nicht überbaut worden. Dass das Bauvorhaben innerhalb der «Baulinie Hauptbauten» stehe, habe anhand des Situationsplans des Geometers vom 21. Juni 2023 sowie des Überbauungsplans festgestellt werden können. Gestützt auf die vorgelegten Unterlagen sei die Erstellung eines bewohnten und unbeheizten Anbaus in den Massen 2 m x 7 m bewilligt worden. Durch die als Auflage verfügte Schnurgerüstabnahme werde unter anderem sichergestellt, dass die Bauten im bewilligten Umfang erstellt werde. 4. Ungenügender Situationsplan