In ihrer Stellungnahme vom 29. Mai 2024 führt die Gemeinde aus, anhand des Überbauungsplans Teilbereich T vom 11. Februar 2009 (nachfolgend: Überbauungsplan) sei erkennbar, dass die «Baulinie Hauptbauten» Nord-West zur L.________strasse hin in einer geraden Linie von West nach Ost erfolge. Anhand des beigelegten Situationsplans vom 29. Mai 2009 der Baueingabe für die Terrassenhäuser auf den Baufelder T1 und T2 sei ersichtlich, dass das Baufeld T2 im Nordwesten nicht auf der ganzen Länge voll ausgenützt worden sei. Ein Streifen in den Massen 2 m x 32.26 m sei nicht überbaut worden.