5/14 BVD 110/2024/54 entspreche. Insbesondere sei ungewiss, ob im gestempelten Situationsplan die Fassadenflucht oder der vorspringende Sockel des fraglichen Anbaus eingezeichnet worden sei. Der bereits errichtete Anbau wäre von einem Geometerbüro einzumessen und in seinen tatsächlichen Massen im Situationsplan richtig darzustellen gewesen.