Die Baugesuchsunterlagen seien mangelhaft, weshalb die Baubewilligung aufzuheben, der Bauabschlag zu erteilen und der Rückbau zu verfügen sei. Weiter bringen die Beschwerdeführenden vor, es sei unklar, ob der teilweise bereits realisierte Anbau tatsächlich den im Situationsplan eingezeichneten Massen