Die Gemeinde teilte mit, der Anbau sei mit Baubewilligung vom 20. August 2013 bewilligt worden und reichte die entsprechenden Baugesuchsakten ein. Das Rechtsamt stellte den Parteien mit Verfügung vom 23. August 2024 dieses Schreiben zu und teilte unter Beilage des bewilligten Situationsplans mit, gemäss Bauentscheid vom 20. August 2013 sei an der Nordfassade eine Pergola bewilligt worden. Die Parteien erhielten Gelegenheit für Schlussbemerkungen. Der Beschwerdegegner nahm erneut im Sinne der Beschwerdeantwort Stellung und reichte Fotos ein. Die Beschwerdeführenden beantragten die Gutheissung der Beschwerde und die Erteilung des Bauabschlags. Nach Ankündigung des Entscheids ergänzte der