Der Beschwerdegegner erwähnte in seiner Stellungnahme vom 14. Juli 2024 unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz einen Anbau auf einem Sitzplatz im J.________weg 8, welcher von allen toleriert werde. Daraufhin bat das Rechtsamt die Gemeinde diesbezüglich um Auskunft bzw. Einreichung allfälliger Baugesuchsakten. Die Gemeinde teilte mit, der Anbau sei mit Baubewilligung vom 20. August 2013 bewilligt worden und reichte die entsprechenden Baugesuchsakten ein.