2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 25. April 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 27. März 2024 und die Erteilung des Bauabschlags. Zudem sei der rechtmässige Zustand anzuordnen. Eventualiter beantragen sie, es sei von der Anmeldung zum Lastenausgleich und der Rechtsverwahrung Kenntnis zu nehmen und zu geben. Sie machen insbesondere geltend, der Anbau widerspreche der geltenden Überbauungsordnung.