1/14 BVD 110/2024/54 da es sich aufgrund der geringen Glasflächen nicht um einen Wintergarten handle.3 Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache und hielten trotz Anpassung der Pläne bzw. des Projekts daran fest.4 Mit Entscheid vom 27. März 2024 erteilte die Gemeinde Kirchlindach dem Beschwerdegegner die Baubewilligung.