I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner ist Eigentümer der Stockwerkeinheit Kirchlindach Grundbuchblatt Nr. G.________16. Er reichte am 10. Juli 2023 bei der Gemeinde Kirchlindach ein teilweise nachträgliches Baugesuch ein für das Erstellen eines Wintergartens auf der bestehenden Terrasse auf Parzelle Kirchlindach Grundbuchblatt Nr. G.________. Zuvor hatte er gemäss den Angaben der Gemeinde den Bau ohne Bewilligung begonnen und nach Einreichung des Baugesuchs trotz Baustopp weitergeführt.1 Die Parzelle liegt in der Überbauungsordnung «B.________» (im Folgenden: UeO)2 im Teilbereich T, Baufeld-Nr.