5. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 2000.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 6. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 2123.65 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt G.________, eingeschrieben 26/27 BVD 110/2024/53