3. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und die generelle Baubewilligung des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 19. März 2024 wird bezüglich Punkt 1 «Abbruch Ergänzungsgebäude (J.________strasse 23 und 25)» und Punkt 2 «Neubau Gymnasium (Schulgebäude, Lage, Volumetrie, Gestaltung)» bestätigt. 4. Ein Satz der bewilligten Pläne mit handschriftlichem Vermerk und Stempel des Rechtsamts der BVD vom 29. November 2024 auf dem Situationsplan und dem Umgebungsplan gehen an den Beschwerdegegner sowie an die Stadt Burgdorf.