Die vorgesehene Höhe des Neubaus erscheint zudem auch so angemessen und lässt das Gebäude im Zusammenspiel mit den bestehenden Bauten nicht als übermässig oder zu dominant wirken. Schliesslich ist auch die Gestaltung des Neubaus zurückhaltend und schlicht und das Preisgericht würdigte das Aussenbild des Gebäudes zu Recht als elegante pavillonartige Erscheinung. Dass der Beschwerdegegner trotz Empfehlung des Preisgerichts an den auskragenden Vordächern auf den Geschossebenen festgehalten hat, vermag der guten Gestaltung der Fassaden keinen Abbruch zu tun, zumal das Preisgericht diese Auskragungen aufgrund der Ausbildung der