10b Abs. 1 BauG durch den Neubau ausgeschlossen werden kann, auch ist von einer guten und zurückhaltenden Einordnung des Neubaus in dieses aus denkmalpflegerischer Sicht wertvolle Umgebungsbild auszugehen. Weiter kann gestützt auf diese positive Beurteilung durch die KDP auch vom Erhaltungsziel B gemäss ISOS abgewichen werden, zumal dieses nicht absolut gilt. Der gemäss diesem Erhaltungsziel verlangte Erhalt der für die Struktur wesentlichen Elemente und Merkmale wird gewahrt.