Schliesslich befindet sich der geplante Neubau in der Nähe der schützenswerten Baudenkmäler an der J.________strasse 27 (Turnhalle des Gymnasiums), R.________strasse 17 (Hauptgebäude des Gymnasiums), den schützenswerten Villen am S.________weg 2, an der J.________strasse 4 und an der R.________strasse 37/39 sowie des erhaltenswerten Wohngebäudes am S.________weg 1. Schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler dürfen durch Veränderungen in ihrer Umgebung nicht beeinträchtigt werden (Art. 10b Abs. 1 Satz 2 BauG).