Mit dieser Analyse belegt der Beschwerdegegner in nachvollziehbarer Weise, dass die geschützten Erweiterungsbauten J.________strasse 23 und 25 ohne erhebliche Eingriffe und Anpassungen nicht sinnvoll in ein neues, zeitgemässes Gymnasium integriert werden könnten, diese notwendigen Anpassungen Form und Ausdruck dieser Gebäude wesentlich verändern und somit deren Schutzwürdigkeit weiter reduzieren würden und ein Neubau unter Abbruch dieser Erweiterungsbauten hinsichtlich Flächeneffizienz und Erstellungskosten klare Vorteile aufweist. Die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung muss damit verneint werden, was im Übrigen auch die Beschwerdeführenden nicht zu bestreiten scheinen.