Der Frage der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung kommt bei dieser Ausgangslage kaum noch Gewicht zu. Dennoch sprechen auch die wirtschaftlichen Aspekte für die Unverhältnismässigkeit des Erhalts der beiden Gebäude. Der Beschwerdegegner reichte im vorinstanzlichen Verfahren eine «Analyse und Studie zum Ergänzungsgebäude und Projekt Neubau Gymnasium Burgdorf als Basis für die Verhältnismässigkeitsprüfung» vom 12. September 202228 ein (im Folgenden: Analyse).