Zusätzlich ist zu beachten, dass dem nicht oder kaum vorhandenen öffentlichen Interesse am Erhalt der beiden Gebäude das öffentliche Interesse an der Schaffung von zusätzlichem Schulraum entgegensteht. Insgesamt erweist sich der Erhalt der beiden geschützten Gebäude gestützt auf die fachliche Beurteilung der KDP bereits aufgrund der Abwägung der öffentlichen Interessen als unverhältnismässig.