Gestützt auf diese Ausführungen steht nicht nur fest, dass der strittige Neubau die Voraussetzung des gestalterisch ebenbürtigen Projekts nicht nur erfüllt (was von den Beschwerdeführenden auch nicht bestritten wird), sondern sogar übertrifft. Aus der plausiblen Einschätzung der KDP ist auch abzuleiten, dass ein öffentliches Interesse am Erhalt der beiden geschützten Gebäude nicht oder kaum mehr besteht und aufgrund der aus Sicht der KDP mit dem Projekt erreichten Aufwertung der Situation aus denkmalpflegerischer Sicht sogar von einem gewissen öffentlichen Interesse am geplanten Abbruch und Neubau besteht.