Auch in der Stellungnahme vom 16. Mai 2024 (zweiter Abschnitt) bestätigte die KDP, dass das strittige Projekt zu einer Aufwertung der aktuellen Situation führe und sie deshalb dem Abbruch der beiden Gebäude zustimmen könne. Mit diesen Ausführungen stimmt die kantonale Fachbehörde dem Abbruch und Neubau nicht nur zu, sondern beurteilt das Vorhaben aus denkmalpflegerischer Sicht gar als Verbesserung bzw. Aufwertung der Situation. Die BVD hat keinen Anlass, von dieser Beurteilung der kantonalen Fachbehörde abzuweichen.