Eine neue, identitätsstarke Gesamtanlage entsteht, welche die vorhandenen Strukturen und Freiräume nicht nur erhält, sondern auf geeignete Art und Weise weiterentwickelt und somit die Nutzung der inventarisierten Bauten auch für die Zukunft erhält. Die Denkmalpflege kann aus diesem Grund einem Abbruch des Ergänzungsbaus (J.________strasse 23 und 25) zustimmen, wenn das Projekt wie im Wettbewerb erarbeitet und mit den vom Beurteilungsgremium verlangten Anpassungen, umgesetzt wird.» 27 Bericht des Preisgerichts vom 23. Juni 2020, S. 10.