Das Preisgericht kam einstimmig zur Überzeugung, dass letztlich die Stärkung der Gesamtanlage und somit auch des Hauptbaus höher zu gewichten ist als der Objektschutz des bestehenden Ergänzungsgebäudes. Diese Beurteilung basiert sowohl auf der bedeutsamen Integration einer in sich gestärkten Campusanlage ins Quartier als auch auf der Erkenntnis, dass die Typologie des bestehenden Gebäudes auf seiner peripheren Adressierung basiert und für die neue, erweiterte Anlage und zukünftige Nutzung zu grosser, teilweise verunklärender Eingriffe am Baudenkmal bedarf.»