10a Abs. 3 BauG). In welchem Ausmass ein Objekt denkmalpflegerischen Schutz verdient, ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.24 Die KDP äusserte sich zur Schutzwürdigkeit der beiden Gebäude und damit deren Einstufung im Fachbericht vom 1. Februar 202425 wie folgt (S. 3 f.): «Die 1958 erbaute zweiteilige Erweiterung des Gymnasiums (Schulgebäude J.________strasse 23 und Einfamilienhaus für den Abwart J.________strasse 25) wurde 2004 im Rahmen der Erstinventarisierung als schützenswertes Baudenkmal in das Bauinventar der Stadt Burgdorf aufgenommen.