Vielmehr ist in den Erläuterungen zum Zonenplan 2 (Beilage 1 zum GBR) ausdrücklich festgehalten, dass im Baubewilligungsverfahren der Nachweis verlangt werden kann, dass das Inventar richtig ist. Ein entsprechender Antrag ist gemäss den unstrittig gebliebenen Ausführungen der Vorinstanz (Stellungnahme vom 23. Mai 2024, S. 4) ergangen.23 Die Frage, ob die beiden Gebäude J.________strasse 23 und 25 zu Recht als schützenswert eingestuft wurden, kann daher im Baubewilligungsverfahren und damit auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren überprüft werden.