Aus dem Plan «Schnitte/Ansichten»11 ist vielmehr – den Ausführungen der Stadt in Stellungnahme vom 21. Mai 2024 (Rz. 9 f.) und des Regierungsstatthalteramts in der Stellungnahme vom 22. Mai 2024 (S. 3 Mitte) folgend – ohne Weiteres zu erkennen, dass das Untergeschoss südostseitig und südwestseitig jeweils nur in einer Ecke ganz knapp über das massgebende Terrain (gewachsenes Terrain) ragt. Damit müsste das Untergeschoss auf den beiden anderen Fassadenseiten das massgebende Terrain um insgesamt rund 2.40 m (etwas weniger) überragen, um das Mittel von 1.20 m insgesamt zu erreichen.