Beschwerdeführenden in der Stellungnahme vom 14. November 2024 – anhand der bewilligten Pläne abschliessend beurteilen, weshalb nicht von unvollständigen Plänen zu sprechen ist. Aus dem Plan «Schnitte/Ansichten»11 ist vielmehr – den Ausführungen der Stadt in Stellungnahme vom 21. Mai 2024 (Rz. 9 f.) und des Regierungsstatthalteramts in der Stellungnahme vom 22. Mai 2024 (S. 3 Mitte) folgend – ohne Weiteres zu erkennen, dass das Untergeschoss südostseitig und südwestseitig jeweils nur in einer Ecke ganz knapp über das massgebende Terrain (gewachsenes Terrain) ragt.