Die Standorte der im Umgebungsplan eingetragenen Bäume entspreche nicht deren tatsächlichen Standort, die markante Buche werde zudem durch die Nordostfassade des geplanten Gymnasiums beeinträchtigt. Schliesslich wirke der Dachaufbau mit PV-Anlage, Zu- und Abluftsystemen sowie dem Rückkühlsystem in Zusammenhang mit der Ästhetik unsensibel und sie würden durch den Betrieb dieser grossen Anlage zusätzliche Lärmemissionen befürchten. Zu diesen Einwänden hat sich die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid (Ziff. 13.2) in genügender Weise auseinandergesetzt, was auch die Beschwerdeführenden nicht bestreiten.